Sachschaden
Schäden an einer vermieteten Immobilie sind immer ärgerlich. Die Reparatur verursacht nicht eingeplante Kosten und schmälert den Ertrag aus der Vermietung. Gut also, wenn Schäden über eine Versicherung abgedeckt sind, die für diese Kosten aufkommt. Für ein Gebäude ist daher eine Gebäudeversicherung die absolute Pflichtversicherung.
Versichert ist hier meist der sog. „1914er Wert“. Diese spezielle Versicherungssumme ist Grundlage der Entschädigungssumme. Sie garantiert eine ausreichende Leistung im Schadenfall, um ein Haus gleicher Art und Güte neu zu erstellen, wenn das Bisherige vollständig vernichtet wurde. Wichtig ist natürlich, dass der ursprüngliche Wert korrekt ermittelt und angegeben wurde. Es gibt verschiedene Möglichkeiten der Wertermittlung. Wurden über die Jahre am Gebäude Erweiterungen oder Verbesserungen vorgenommen, die dem Versicherer zur Anpassung des versicherten Werts nicht mitgeteilt wurden, droht eine Unterversicherung. Daher empfiehlt es sich, beim Erwerb oder Umbau eines Objekts eine sogenannte Neueinwertung vornehmen zu lassen. Denn nur ein korrekter Versicherungswert führt zu ausreichend hohen Schadenzahlungen.
Bei der Gebäudeversicherung genießt die „Brandversicherung“, also die separate Absicherung des Feuerrisikos, wohl die größte Verbreitung. Bis Anfang der 1990er Jahre gab es in manchen Bundesländern noch das Monopol der Feuerversicherung, das in Hand öffentlich-rechtlicher Versicherer war. Daher dürfte eine solche Deckung für nahezu alle Gebäude in Deutschland vorhanden sein. Je nach Alter der vorhandenen Vertragsbedingungen sind hier Feuer, Explosion und Überspannungsschäden abgedeckt. Es empfiehlt sich, vorhandene Tarife immer auf Ihre Leistungsfähigkeit hin zu überprüfen.
Sich beim Versicherungsschutz aber nur auf das Feuerrisiko zu beschränken, ist aus heutiger Sicht jedoch zu kurzsichtig gesehen. Die beiden zusätzlichen Gefahrenpotentiale „Leitungswasser- und Sturm-/Hagelschaden“ sollten mindestens miteingeschlossen werden. Viele leistungsstarke Tarife sind nur noch in dieser Dreier-Kombination erhältlich. Wasserleitungen altern, Lötstellen werden brüchig, Duschabflüsse brechen – es ist nur eine Frage der Zeit, bis ein Haus einen Leitungswasserschaden erleidet.
Vor allem dann, wenn nicht gleich erkennbar ist, wo sich das Leck befindet, können allein für die Schadensuche sehr hohe Kosten entstehen. Die Versicherung steht dafür ein, belässt es aber nicht bei der Suche und Reparatur an sich: Auch neu zu verputzende Mauern oder die Kosten fürs Trockenlegen werden übernommen. Schließlich kann ein leistungsstarker Bautrockner über eine Woche schnell mehrere hundert Euro allein an Stromkosten verschlingen!
Stürme haben sich in den letzten Jahren merklich gehäuft. Der Orkan Kyrill ist wohl jedem noch in Erinnerung. Dabei muss ein Sturmschaden nicht einmal direkt durch den Wind am Gebäude verursacht worden sein. Auch der Schaden durch den Baum auf dem Nachbargrundstück, der unter der Kraft des Sturms nachgibt und beim Umfallen die Immobilie beschädigt, ist versichert. In solchen Fällen ist es gut möglich, dass der Nachbar nicht schadenersatzpflichtig gemacht werden kann, da ihn kein Verschulden trifft.
Auch Elementarschäden werden zunehmend als Problem unserer Zeit erkannt. Wer erinnert sich nicht an das Jahr 2006, an die durch Schneelast eingestürzte Eissporthalle in Bad Reichenhall? Es ist kein Zufall, dass immer mehr Bundesländer den Einschluss dieses Versicherungsschutzes in den Gebäudeversicherungsvertrag für sinnvoll erachten. Allen voran der Freistaat Bayern und das Land Baden-Württemberg. Beide Bundesländer wollen ihre Hilfsleistungen nach Elementarschäden künftig daran festmachen, ob ein Geschädigter in der Lage gewesen wäre, sich selbst gegen den erlittenen Schaden abzusichern. Eine Elementardeckung umfasst folgende Gefahren: Überschwemmung, Stau, Erdbeben, Erdfall, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen und Vulkanausbruch. Die Deckung ist damit sehr umfangreich. Die Launen von Mutter Natur sollten also zumindest finanziell nicht schrecken.
Eine ganze Reihe von Leistungserweiterungen, die zeitgemäße Tarife heute im Regelfall mit anbieten, rundet den Versicherungsschutz ab. Hier seien beispielhaft die Beseitigungskosten für Graffitis oder die Kosten für den Wasserverbrauch nach einem Rohrbruch genannt.
Probleme mit Mietern
Neben Sachschäden, die ein Mieter verursacht, kann auch der Mietausfall durch den Mieter selbst verursacht werden. Auch eine vorherige Bonitätsprüfung ist heute kein Garant dafür, dass der Mieter dauerhaft in der Lage sein wird, seinen Zahlungsverpflichtungen nachzukommen. Eine unglückliche Entwicklung im Beruf oder eine private Tragödie genügen oft, um einen Menschen sozial und finanziell abstürzen zu lassen. Auch kann man sich in Menschen täuschen – schließlich sieht man es niemandem an, dass er mutwillig in der Mietwohnung wütet.
Hat man es mit Mietnomaden zu tun und ein Mieter verschwindet ohne Vorwarnung, bleibt der Vermieter auf den Mietschulden und/oder dem angesammelten Unrat sitzen. Auch diese Gefahr ist absicherbar.
Sogenannte Mietnomadenversicherungen kommen innerhalb festgelegter Grenzen für die dem Vermieter entgangene Miete auf. Da Mieter in direktem Kontakt mit der vermieteten Einheit stehen, passiert es immer wieder, dass sie auch Schäden an der Immobilie verursachen. Es empfiehlt sich daher darauf zu achten, dass der Mieter über eine Privathaftpflichtversicherung verfügt, die auch eine Deckung für Mietsachschäden beinhaltet (z. B. durch einen Brand oder eine übergelaufene Badewanne). Zwar kommt die Gebäudeversicherung des Vermieters vorrangig für Schäden auf – allerdings nur im Rahmen der versicherten Gefahren und nur im Rahmen der Leistungen des gewählten Tarifs. Wie sich Versicherer und Mieter anschließend im Innenverhältnis einigen, muss den Vermieter nicht mehr belasten.
Belastender sind hingegen allerdings die Schäden, die normalerweise nicht von einer Gebäudeversicherung übernommen werden. Großflächig zerkratzter Parkettboden, festsitzender Gestank durch Katzenurin, Ungezieferbefall in einer Messiwohnung – hierfür könnte die Privathaftpflicht des Mieters aufkommen, sofern Mietsachschäden dort mit gedeckt sind. Hat der Mieter die nötige Deckung nicht und kann auch sonst nicht für die Schäden aufkommen, bleibt der bewährte Weg, die Mietkaution einzubehalten. Doch auch die reicht evtl. nicht für die Beseitigung aller Schäden aus. Auch für einen solchen Fall lässt sich die Mietnomadenversicherung erweitern (auch für Schäden durch Mutwilligkeit!). Sie leistet dann für Wohnungsschäden bis zu einer maximalen Höhe.