Hausverwaltung

WEG-Verwaltung

Unsere Wohnungseigentümer-Gemeinschafts-Verwaltung kümmert sich um das gemeinschaftliche Eigentum.

Wir stellen die Einhaltung der Hausordnung der Eigentümergemeinschaft sicher und sorgen für die ordnungsgemäße Instandhaltung des gemeinschaftlichen Eigentums.

Die Vielfalt dieser Aufgaben erfordert Qualifikationen und Erfahrung auf den verschiedensten Gebieten – wir sind hier hochprofessionell und immer aktuell aufgestellt.

Unsere WEG-Verwaltung entlastet die Eigentümer nachhaltig und steigert so die Wirtschaftlichkeit von Objekten.

Eine Wohnungseigentümergemeinschaft entsteht, wenn eine Immobilie anhand einer Teilungserklärung in einzelne Bereiche unterteilt ist, die unterschiedlichen Eigentümern gehören.

Mitglieder der WEG haben bestimmte Rechte und Pflichten. Zu den Hauptpflichten gehört etwa das Zahlen von Hausgeld. Zu den wichtigsten Rechten zählt das Stimmrecht, das im Rahmen der Eigentümerversammlung ausgeübt wird. Mindestens einmal pro Jahr muss eine Eigentümerversammlung einberufen werden. Eine Anwesenheitspflicht herrscht für WEG-Mitglieder nicht, doch sollte das eigene Stimmrecht immer genutzt werden. Bei der Eigentümerversammlung geht es um zentrale Entscheidungen, die die Immobilie oder die WEG betreffen:

  • Bauliche Veränderungen am Gemeinschaftseigentum
  • Bestellung oder Abberufung eines Verwalters
  • Hausgeld Jahresabrechnung
  • Instandhaltungsrücklage
  • Sonderumlagen

Zur Verwaltung der WEG gehören Aufgaben wie zum Beispiel die Anstellung eines Hausmeisters oder die Erfassung des Stromverbrauchs. Aber auch organisatorische Aufgaben wie das Management von Beschwerden übernehmen wir gerne für Sie.

In einer WEG müssen nicht nur Reparaturen anteilig gestemmt, sondern auch laufende Kosten für das Gemeinschaftseigentum einkalkuliert werden. Hierzu zählen unter anderem Stromkosten oder Müllentsorgungsgebühren.

Sie werden vom Hausgeld gezahlt, das die einzelnen Eigentümer im Rahmen einer monatlichen Vorauszahlung an den Verwalter der WEG überweisen. Auch Reparatur- und Renovierungskosten für das Gesamteigentum werden vom Hausgeld gedeckt. Die sogenannte „Instandhaltungsrücklage“ wird aus den Hausgeldern zurückgelegt und dient als Puffer bei Reparaturen und Sanierungen.

Die WEG-Verwaltung befasst sich mit dem gemeinschaftlichen Eigentum verschiedener, in einer Gemeinschaft zusammengeschlossener Eigentümer und kümmert sich um Organisation, Durchführung und Leitung der Eigentümerversammlungen.

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WEG Hausverwaltung

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Fragen Sie uns gerne telefonisch unter +49 1579 2390 550 an oder schreiben uns eine Nachricht über das Formular.

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