Schutz für das Haus
Rohbauversicherung
Ein Gebäude kann erst mit der Bezugsfertigstellung durch eine vollwertige Gebäudeversicherung gegen Schäden versichert werden. Doch schon vor Gesamtfertigstellung des Gebäudes steigt mit jedem Bauabschnitt der Wert des Objektes.
Leicht begehbar für jedermann und weitestgehend schutzlos der Witterung ausgesetzt, kommt es nicht selten vor, dass z. B. noch nicht verbaute Heizungen über Nacht gestohlen werden und durch Vandalismus oder Feuer der Rohbau beschädigt oder zerstört wird. Schäden dieser Art sind im Regelfall das Problem des Bauherrn und treiben die Kosten in die Höhe. Gegen Brandschäden schützt die Feuerrohbauversicherung, die viele Versicherer ihren Kunden beitragsfrei zur Verfügung stellen, wenn das fertige Haus über sie versichert wird. Andere Schadensursachen wie ungewöhnliche Elementarereignisse z.B. heftige Niederschläge, Sturm, Vandalismus, Diebstahl etc. sind über eine Bauleistungsversicherung absicherbar; auch die Altbausubstanz bei An- und Umbauten lässt sich hierüber schützen.
Die Feuerrohbau- und Bauleistungsversicherung erstatten Ihnen die anfallenden Kosten, damit Sie Ihren Bau in den Stand versetzen können, wie er vor dem Schadenereignis war.
Insolvenz und Pfusch am Bau
Es ist keine Seltenheit, dass private Bauvorhaben von einer Insolvenz des Bauträgers, Generalunternehmers oder Handwerkers betroffen sind. Zudem verschlingen Mängelbeseitigungen im Durchschnitt zwischen drei und zehn Prozent der eigentlichen Bausumme. Jeder fünfte Betroffene kann seine Mängelansprüche nicht mehr durchsetzen, weil sein Auftragnehmer Insolvenz angemeldet hat. Gegen das Schreckgespenst der Insolvenz konnten sich Bauherren lange nicht absichern – das hat sich glücklicherweise geändert.
Die Baufertigstellungs- und Baugewährleistungsversicherung kann Ihnen viel Ärger während und nach der aktiven Bauphase ersparen. Sie übernimmt Ihr finanzielles Risiko bei einer Insolvenz des Bauunternehmens ebenso wie den finanziellen Aufwand für die Behebung von Baumängeln, der sonst in dieser Situation an Ihnen hängen bliebe. Bis zu fünf Jahre nach Baufertigstellung besteht dieser sinnvolle Schutz für Sie.
Neben der rein finanziellen Komponente wird Ihnen hier auch zusätzlicher Service geboten: bereits im Planungsstadium stehen Experten zur Überprüfung bereit, die Planungsunterlagen auf Fehler prüfen. In der Bauphase begleiten Spezialisten von TÜV, DEKRA oder GTÜ die einzelnen Bauabschnitte, so dass Baumängel schnell bemerkt werden, bevor sie zu einem echten Problem werden.
Streit mit den Bauunternehmen:
Beim Bau eines Hauses oder auch bei dessen Umbau kann es mit den beauftragten Firmen schnell zu Streitigkeiten kommen – sei es aufgrund einer mangelhaften Ausführung oder auch einer erheblichen Verzögerung.
Oftmals geht es schnell um sechsstellige Summen. Im schlimmsten Fall endet die Auseinandersetzung vor Gericht. Haben Bauherren dann keinen Rechtsschutz, müssen sie entweder hohe Anwalts- und Gerichtskosten riskieren oder aber auf ihr Recht verzichten.
Eine gewöhnliche Rechtsschutzversicherung zahlt in der Regel nicht, wenn Bauherren in Rechtsstreitigkeiten geraten. Es ist ein zusätzlicher Bauherren-Rechtsschutz nötig. Wichtig ist, dass Sie den Rechtsschutz für Bauherren rechtzeitig abschließen. Das heißt, der Versicherungsvertrag muss unterzeichnet sein, bevor der Kauf vollzogen ist oder die Bau- beziehungsweise Umbaumaßnahmen begonnen haben.