Unsere Hausverwaltung kümmert sich um die Verwaltung von vermieteten Wohnhäusern, Wohnanlagen, Eigentumswohnungen und Gewerbeobjekten.
Wir kümmern uns um die Erledigung aller Angelegenheiten, die mit einer Immobilie zusammenhängen. Um die kaufmännische, technische und operative Betreuung von Immobilien jeglicher Art.
In der Regel entscheidet der Eigentümer oder die Eigentümerversammlung über die Bestellung eines Verwalters. Die Eigentümerversammlung wählt eine Hausverwaltungsgesellschaft bzw. einen Hausverwalter.
Der Verwalter ist dazu berechtigt und dafür verantwortlich, die Beschlüsse der Eigentümerversammlung und die Hausordnung durchzusetzen. Darüber hinaus muss er für die ordnungsgemäße Instandhaltung und -setzung des Gemeinschaftseigentums sorgen. Und schließlich verwaltet der die gemeinschaftlichen Gelder.
Das Gemeinschaftseigentum besteht aus den Teilen der Immobilie, die den einzelnen Eigentümern anteilig gehören. Dazu gehören zum Beispiel die Fassade, das Dach, das Treppenhaus, die Außentüren und Briefkästen, aber auch die tragenden Wände innerhalb der Wohnungen.
Die Aufgaben der Hausverwaltung werden in einem Verwaltervertrag festgelegt.