Eine Photovoltaikanlage: Ihr persönliches Kraftwerk, das sich umweltschonend „selbstfinanziert“ und Sie unabhängiger von den großen Stromanbietern macht. Diese sensible Technik ist zwangsweise auch den Launen der Natur – wie z.B. Sturm und Hagel – ausgeliefert.
Auch Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit, Diebstahl oder Vandalismus können dazu führen, dass Ihre geplanten Einnahmen abrupt ausbleiben. Zusammen mit den anfallenden Reparaturkosten verschiebt sich die berechnete Rentabilität der Anlage auf unbestimmte Zeit und wird eventuell nie erreicht.
Versicherte Gefahren
In der Photovoltaikversicherung sind alle Teile der Anlage, insbesondere Module und Tragekonstruktionen, Wechselrichter, Einspeise- und Erzeugungszähler, Verkabelung, etc. gegen Sachschäden, die durch nicht rechtzeitig vorhersehbare Ereignisse entstehen und gegen das Abhandenkommen versichert.
Folgende Gründe können u.a. zu einem versicherten Schaden führen:
Ungeschicklichkeit, Fahrlässigkeit, Vandalismus
Überspannung, Induktion, Kurzschluss
Brand, Explosion, Schmor- und Sengschäden
Sturm, Hagel, Frost, Schneedruck
Marder-/Tierbiss
Bedienfehler
Wohingegen die Erstattung von Schäden durch Vorsatz, Krieg oder Kernenergie oder auch betriebsbedingte normale Abnutzung und Alterung grundsätzlich ausgeschlossen sind.
Durch den Versicherer werden die Reparaturkosten und ggf. der Ersatz der beschädigten Teile übernommen. So weit vereinbart, leistet der Versicherer auch Entschädigung für Ertragsausfall und Minderertrag.
Zusätzlich werden – bis zu bestimmten Entschädigungsgrenzen – folgende Kosten übernommen: Aufräum- und Entsorgungskosten, Feuerlöschkosten, Bewegungs- und Schutzkosten, Erd-, Pflaster-, Maurerarbeiten.
Der Versicherungswert und damit die Beitragsberechnungsgrundlage werden von den Versicherern unterschiedlich definiert.
Zum Teil sind es die damaligen Investitionskosten (inkl. Montage), zum Teil der (im Regelfall wesentlich niedrigere) Neupreis oder die Leistung in kw/p.
Sinnvolle Leistungserweiterungen
Nach einem (versicherten) Schaden in der Photovoltaikanlagenversicherung kann die Anlage meist nicht sofort wieder in Betrieb genommen werden. Oft dauert die Reparatur oder die Beschaffung der Ersatzteile längere Zeit. In diesem Zeitraum fehlen die geplanten Einnahmen der Anlage. Bei Abschluss einer Ertragsausfallversicherung übernimmt der Versicherer die vertraglich festgelegte Einspeisevergütung des Energieversorgungsunternehmens – meist auf Basis fester Tagessätze.
Als Betreiber einer Photovoltaikanlage tragen Sie nicht nur das Risiko der Zerstörung der Anlage, auch der Ausfall der Einspeisevergütung kann Sie treffen. Wenn die Anlage mit Fremdkapital finanziert wurde, ist eine Versicherung unabdingbar. Durch den Einschluss der Minderertragsversicherung können eventuelle Mindererträge der Photovoltaikanlage infolge:
verminderter Globalstrahlung
einer Unterbrechung des Stromversorgungsnetzes
einer vom Energieversorgungsunternehmen veranlassten Trennung vom Stromnetz
eines Ausfalls des Einspeisezählers
ausgeglichen werden.
Da der Betreiber einer Photovoltaikanlage ein Gewerbe anmelden muss, um Strom in das öffentliche Netz einspeisen zu dürfen, besteht in der Regel kein Versicherungsschutz in der Privathaftpflichtversicherung. Denn das Betreiben der Anlage ist eine unternehmerische Tätigkeit. Um gegen Schadensersatzansprüche, die in Zusammenhang mit der Photovoltaikanlage stehen, versichert zu sein, empfiehlt sich der Abschluss einer Betreiberhaftpflichtversicherung.
Gerade während der Montage einer Photovoltaikanlage können leicht größere Schäden an der Anlage z.B. durch Ungeschicklichkeit, höhere Gewalt oder Diebstahl entstehen. Bis zur Übernahme durch den Besteller trägt das bauausführende Unternehmen das Gefahrenrisiko für die zu errichtende Anlage. Deshalb empfiehlt sich für Installationsbetriebe und für die private Eigenmontage der Abschluss einer Montageversicherung.
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Fragen Sie uns gerne telefonisch unter +49 1579 2390 550 an oder schreiben uns eine Nachricht über das Formular.
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