Ein Gebäude ist in gemeinschaftliches Eigentum und Sondereigentum aufgeteilt. Als Gemeinschaftseigentum gelten etwa die Außenwände, das Dach, das Treppenhaus, die Gartenanlage, der Fahrstuhl und die Briefkastenanlage. Das Sondereigentum sind die jeweiligen Eigentumswohnungen.
Die Sonder-Eigentums-Verwaltung ist dann relevant, wenn die Eigentumswohnung vermietet ist.
Sondereigentum sind die Räumlichkeiten innerhalb einer Eigentumswohnung. Sind Kellerräume mit der Wohnung verbunden, sind auch sie Sondereigentum, genau so wie Garagen und Stellplätze für Autos, soweit diese gekennzeichnet und im Grundbuch vermerkt sind. Dazu kommen Balkone, Terrassen und Gartenanteile, mit den jeweiligen sanitären Installationen.
Die Zuständigkeiten des SE-Verwalters beginnen also genau dort, wo die Pflichten des WEG-Verwalters enden. Die SE-Verwaltung kümmert sich nur um die Betreuung von vermietetem Sondereigentum innerhalb einer WEG.
Grundsätzlich umfasst unsere Verwaltung von Sondereigentum unter anderem die Neuvermietung, das Forderungsmanagement, die Buchhaltung und Mieteingangskontrolle, die Erstellung von Nebenkostenabrechnung, Schriftverkehr, Abwicklung von Bauvorhaben, Unterstützung bei Notfällen und technische Betreuung.
Unsere Sondereigentumsverwaltung entlastet den Eigentümer vermieteten Sondereigentums, indem wir ihm jegliche Verwaltungsaufgaben abnehmen, die mit der Bewirtschaftung und Vermietung, der Instandhaltung und Finanzplanung seiner Immobilie zu tun haben.
Bei Beschwerden, Fragen oder Problemen ist unser Verwalter stets die erste Anlaufstelle für die Mieter.
Unsere qualifizierten Sondereigentumsverwalter sind selbstverständlich immer auf dem aktuellen Stand der Gesetzgebung.
Wir stehen dem Eigentümer des Mietobjekts bei Fragen beratend zur Seite, recherchieren und mandatieren bei Bedarf geeignete Fachanwälte und vertreten die Rechte der Eigentümer gegenüber Dritten.